szenetypische Stückelung

Die Polizei hat den Verdacht, mein Mandant sei ein Drogendealer. Es kommt zu einer körperlichen Durchsuchung. Dabei werden folgende belastende Umstände festgestellt und in der Akte dokumentiert:

"In der Geldbörse des Beschuldigten wurden 50 € Bargeld in szenetypischer Stückelung (4 x 5-Euro-Note, 1 x 10-Euro-Note, 1 x 20-Euro-Note) festgestellt."

Oh je, habe gerade in meine Brieftasche gesehen. Was ich da fand reicht wohl auch für einen Anfangsverdacht, ich sei Dealer...

Hat jemand einen Vorschlag, wie ich 50 € zukünftig unverdächtig bei mir tragen kann?

Aktenauszug

aus einem polizeilichen Durchsuchungsbericht:

"Bei unserem Eintreffen waren Stimmen aus dem Appartement zu hören. Die Klingel funktionierte nicht. Nach dem Klopfen an der Tür meldete sich eine Person und fragte was sei? Ich sagte "Polizei, öffnen Sie die Tür!" Da dieses die Personen im Appartement wohl nicht weiter interessierte, öffnete ich die Tür mit einem Tritt selbst. Weitere, als die schon an der Tür vorhandenen Beschädigungen, entstanden nicht."

Zaubertür oder Zauberramme?

Aus einer Ermittlungsakte, ganauer gesagt aus einem Durchsuchungsbericht:

"Die zu durchsuchende Wohnung befindet sich im Hochparterre rechts. Die Wohnungstür wurde (...) mit einer Ramme geöffnet. Durch das Öffnen sind an der Tür keine Schäden entstanden."

Die in der Akte folgenden Lichtbilder zeigen zu meiner Beruhigung ein anderes Bild stellen mein Verständnis der physikalischen Kräfte auf dem Planeten Erde wieder her...


Gleiches Recht für alle im Rechtsstaat?

Aufgrund meines Beweisantrags wird in einem OWiG-Verfahren ein Sachverständigengutachten zur von mir prognostizierten Fehlerhaftigkeit eines "Blitzerfotos" eingeholt.

Aus dem Gutachten ergibt sich, dass 90 % (!) der betroffenen Fahrzeuge unzulässig in Knickstrahlreflexion erfaßt wurden.

Irgendwie tun mir die armen Autofahrer leid, die nicht den Weg zu mir gefunden haben. Dass Vater Staat gegenüber den anderen "Opfern" die Bußgeldbescheide nun aufhebt, sich entschuldigt und die Unkosten erstattet darf bezweifelt werden...

Allen anderen, bei denen die Rechtsmittelfristen noch nicht abgelaufen sind mögen die Sache kritisch hinterfragen, besonders, wenn sich eine Leitplanke im Meßbereich befindet!


Bei der Arbeitsgeschwindigkeit der Agentur für Arbeit wird mir ganz schwindelig...

Das liegt aber leider nicht an der Rasanz, mit der Schriftsätze gefertigt werden...

Heute flattert mir eine Klageerwiderung einer Agentur für Arbeit aus dem Wolfsburger Umland auf den Tisch:
Am 09.06.2011 habe ich Klage erhoben,
am 27.02.2013 geht die Klageerwiederung ein!

Zum Glück haben wir es in dieser Sache nicht eilig...

Die Polizei hat eigene Cannabisplantagen?!

Die Polizei hat eine Cannabis-Indoor-Plantage ausgehoben und lagert jetzt diverse Asservate (UV-Lampen, Berieselungssysteme, Zeitschaltuhren, Pflanzkübel, Verlängerungskabel, Ventilatoren, usw.).

Das Erstaunliche daran: Die Polizei fragt an, ob nicht ein Teil der Asservate für dienstliche Zwecke verwendet werden kann: 



Ein Schelm wer Böses denkt... Sicher haben die Polizisten keine eigene Cannabis-Indoor-Plantage. Vielleicht aber einen Indoor-Wellnessbereich in dem die Palmen bisher schlecht gedeihen...

Schmeißt raus die Steuergelder!

Vor Kurzem verfasste ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ein niedersächsisches Jobcenter. Grund dafür war eigentlich, dass bei Überweisungen an mich (zumeist Honorarerstattung nach gewonnenen Verfahren) von diesem speziellen Jobcenter nie mein Geschäftszeichen angegeben wurde, was eine korrekte Buchführung schwierig bis unmöglich macht. Auch telefonische Nachfragen führten selten zur erhofften Erhellung, da die Telefonzentrale mit den verklausuliert Betreff-Angaben ebenfalls nichts anfangen konnte.

Natürlich fragte ich dabei auch nach, auf welche Geschäftszeichen die letzten Zahlungen zu verbuchen sein. Was dabei ans Tageslicht kam haut den nervenstärksten Steuerzahler um:

"Der Betrag in Höhe von 122,57 € ist versehentlich an Sie überwiesen worden und müsste von Ihnen zurücküberwiesen werden. 

Eine Rücküberweisung bitte ich folgendes Zeichen anzugeben:..."

Sollte ich mich wohl über meine Dienstaufsichtsbeschwerde ärgern? Wäre die Fehlbuchung ohne mein Zutun wohl jemals aufgefallen?

Aber natürlich werde ich als rechtschaffender Bürger den Betrag zurückzahlen, pardon, ich meine natürlich mit einer meiner anderen Forderungen die Aufrechnung erklären...


unerwarteter Geldsegen

Im Jahre 2008 erhebe ich Untätigkeitsklage gegen die ARGE (damals hieß die noch so)...

Die gewinne ich natürlich, denn die ARGE war tatsächlich untätig. Also beantrage ich Festsetzung und Erstattung meiner Kosten.

Was macht das Sozialgericht? Es setzt die Kosten fest und zwar die Mindestgebühr. Begründung sinngemäß: Es sei ja wohl nichts so einfach, wenig umfangreich und unwichtig wie meine Klage...

(Ein Schelm, wer hier denkt, der Staat habe keine Lust darauf, auf die eigene Untätigkeit hingewiesen zu werden und dafür noch den Anwalt zahlen zu müssen.)

Das lasse ich jedenfalls nicht auf mir sitzen und lege ein Rechtsmittel ein.

All das hatte ich aber schon wieder vergessen, da es schon Jahre her ist.

Jetzt, über 2 Jahre und 5 Monate später werde ich daran erinnert, der Direktor des Sozialgerichts hat gesprochen: für Untätigkeitsklagen gibts die doppelte Mindestgebühr. Mir stehen also weitere 48 € (netto) zu. Da dann werd ichs heute abend krachen lassen...

PS: Ob ich wohl Verzinsung beantragen sollte?

Es gibt Sie wirklich: Einschreiben mit Blankozettel

Immer wieder kläre ich Mandanten über den Volksirrtum auf, dass ein Einschreiben mit Rückschein den Zugang eines bestimmten Dokuments (z.B. eine Kündigung) beweist. Bewiesen werden kann lediglich, dass ein Briefumschlag zugegangen ist. Darüber, welchen Inhalt dieser Briefumschlag hatte trifft der Rückschein keine Feststellung.

Hier muss man sich gegebenenfalls mit Tricks behelfen die ich meinen Mandanten dann im Einzelnen erläutere.

Um die Problematik zu verdeutlichen erkläre ich regelmäßig, dass es ja sein könnte, dass ein leerer Zettel per Einschreiben verschickt wurde. Gern schmunzeln meine Mandanten an dieser Stelle.

Nun ist es aber wirklich passiert: Ein Mandant legte mir ein Einschreiben mit einem leeren Zettel vor.

Ich bin sehr gespannt, welche Vorteile sich unsere Gegenseite davon verspricht. Ich bin jedoch sehr zuversichtlich, dass hier nur Portokosten verschwendet wurden. Hätte er das Geld besser gleich an meinen Mandanten gezahlt, wäre es sicher besser angelegt gewesen…

Die Staatsanwaltschaft und die Angabe von Geschäftszeichen

Ich empfinde es als selbstverständlich, dass ich bei meinen Schriftsätzen die Geschäftszeichen des jeweiligen Adressaten mit anführe und erwarte auch, dass dies auch umgekehrt so gehandhabt wird. Leider wird diese Erwartung insbesondere bei staatlichen Institutionen häufig enttäuscht, die vorgedruckte Zeile "Ihr Zeichen" bleibt häufig leer.

Heute habe ich einen neuen „Mittelweg“ kennengelernt. Eine große niedersächsische Staatsanwaltschaft gewährt mir Akteneinsicht und gibt auf dem Anschreiben unter der Rubrik „Ihr Zeichen“ nicht etwa mein recht überschaubares Aktenzeichen "192/11/H" an, sondern kennzeichnet das Schreiben mit „s. Bl. 8 d.A.“ (soll heißen siehe Blatt 8 der Akten).

Ob diese Eingabe nun wirklich schneller zu erledigen war, als das Eingeben meines Geschäftszeichen darf bezweifelt werden. Sicher ist jedoch, dass es für mein Sekretariat länger gedauert hat, die Akte zuzuordnen. Schwer nachvollziehbar!

der hupende Kran

Sicher kann man sich ausführlich darüber streiten, welcher Baulärm zu welcher Mietminderung führt oder eben (aus beweisrechtlichen Problemen) faktisch gar nicht zur Mietminderung berechtigt.

Da werden Seiten um Seiten auf die Beschreibung des angeblichen Lärms verwendet. Dies liest sich meist (vorsichtig gesagt) recht trocken. Die Ausführungen eines Kollegen haben mich heute aber aufhorchen lassen: "Der von dort ausgehende Baulärm (unter anderem hupender Kran und anderes) trifft direkt auf die Terasse unserer Mandanten".

Vielleicht liegt es daran, dass ich noch auf einer Baustelle gewohnt hab, aber ich habe noch nie einen Kran hupen gehört...

Gewerbekunden-Marktplatz.de = Abzocke?

Mir wurde soeben das interessante Geschäftsgebaren eines Chemnitzer Unternehmens angetragen. Die Firma bietet unter der oben genannten Internetanschrift Leistungen an, die sich nur an Gewerbetreibende richten sollen. Wer die angebotenen Waren und Preise sehen will (auf der Startseite, auf welcher ein Impressum fehlt wird mit begehrlichen Elektronik- und Markenprodukten geworben) muss sich anmelden. Wer dies tut, erhält kurz darauf eine Rechnung über 403,41 €.


In den Nutzungsbedingungen wird in epischer Breite dargelegt, dass ein Verbraucher, der sich angemeldet hat den oben genannten Betrag zahlen muss, und zwar als Vertragsstrafe.


Ob ein solcher Anspruch dann tatsächlich besteht, halte ich für äußerst zweifelhaft. Auch scheint es bisher keine Erfahrungswerte zu geben, ob der Anbieter tatsächlich Klage zu erheben beabsichtigt. Dafür müsste er immerhin einen Gerichtskostenvorschuss in Höhe von mindestens 105,00 € pro Fall entrichten.


Alle nicht-Verbraucher möchte ich auf diesem Wege ausdrücklich davor warnen, ihre Personalien auf der oben genannten Homepage einzugeben, da ausdrücklich nur ein Vertrag mit Kaufleuten abgeschlossen werden soll.


Wer dies dennoch getan hat und nicht auf eigenes Risiko ein Präzedenzfall schaffen möchte, dem kann nur geraten werden, sich schnellstmöglich nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

Umgangsrecht für Bello?


Das OLG Hamm hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem das Scheidungskind ein Hund war.

Die Ex des juristischen Eigentümers des Tieres wollte ein Umgangsrecht erstreiten und zwar "jeweils dienstags und freitags in der Zeit von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr".

Das OLG hatte kein Verständnis für das tierliebe Frauchen. Über das Ergebnis lässt sich moralisch und emotional herrlich streiten, die juristische Begründung des OLG überzeugt mich jedenfalls nicht:

Eine Zuweisung als Hausrat war nach Ansicht des Gerichts nicht zu prüfen, da keine dauerhafte Zuweisung beantragt wurde. (So weit so gut...)

Eine analoge Anwendung des § 1684 BGB komme nicht in Betracht. (§ 1684 BGB lautet: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.")

Das gilt nach Ansicht der Richter nicht für Hunde. Die genannte Vorschrift sei zugeschnitten auf ein am Wohl eines Kindes orientiertes Umgangsrecht und diene nicht in erster Linie der Befriedigung emotionaler Bedürfnisse des umgangsberechtigten Elternteils, um die es im Verhältnis von zwei sich trennenden Partnern zu einem gemeinsam gehaltenen Hund geht.


Also mein Hund hat auch Gefühle und freut sich immer sehr, wenn ich vom Gericht zurückkomme. Leider sind die Richter des OLG Hamm wohl alle ohne Haustiere aufgewachsen.

Mein Tip an alle Richter: Immer aufs Schwanzwedeln achten...


Motivierter Amtsrichter

Nicht, dass ich falsch verstanden werde, ich bin durchaus ein Freund von Vergleichen im Zivilverfahren. In geeigneten Fällen ersparen Sie meinem Mandanten jahrelanges Prozessieren und die Einholung von teuern Sachverständigengutachten mit ungewissem Ausgang.

Bekannt ist auch, dass Richter einem Vergleichsschluss stets offen gegenüberstehen, da sie im Falle des Vergleichs kein Urteil schreiben müssen.

Bei manchen Richtern entsteht im frühen ersten Termin gar der Eindruck, sie hätten die Akte nicht in der erforderlichen Tiefe durchgearbeitet und der Termin diene nur der Feststellung, ob nicht ein schneller Vergleich möglich sei.

Dass es solche Tendenzen neuerdings auch schriftlich gibt, war mir bisher neu. Heute schreibt ein Amtsgericht, bei dem der erste Termin so abgelaufen ist, wie oben dargestellt: "Die Parteivertreter mögen sich telefonisch miteinander in Verbindung setzen."

Schön wenn darauf vertraut wird, dass die Anwälte sich schon einigen werden...

Gilt das Beschleunigungsgebot eigentlich auch im Sozialrecht?

Diese Frage stellt ich mir immer häufiger, auch wenn ich die Antwort kenne. Aktueller Fall: Ich schreibe dem Sozialgericht:

"In dem Rechtsstreit (...) wird um Sachstandsmitteilung gebeten. Die letzte Prozesshandlung erfolgt im Mai diesen Jahres."

Schon einen Tag später wird das Antwortschreiben formuliert:

"In dem Rechtsstreit (...) wird die Sache für entscheidungsreif gehalten. Mit einerm Verhandlungs- und Entscheidungstermin ist jedoch nicht vor 2012 zu rechnen."

Ich weiß ja, dass die Richter bei Sozialgericht nichts für Ihre Arbeitsüberlastung können, aber sie mögen sich dennoch nicht wundern, dass ich alles, was nicht 2-3 Jahre liegen bleiben kann im Wege des Eilrechtsschutzes klären lassen muss...

Pflichtverteidiger Glanzleistung

Auswärtige Strafsache:

Der Pflichtverteidiger eines geistig sehr schlicht beschaffenen Mitangeklagten meines Mandanten glänzte heute dadurch, keine Fragen an die Belastungszeugen zu stellen und seinem Mandanten öffentlich auszureden, eigene Zeugen zu benennen.

Das Plädoyer fiel kurz aus: "Ich schließe mich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an."

Während sich der Richter zurückzog, um die antragsgemäße Freiheitsstrafe niederzuschreiben plaudert der Kollege mit dem Staatsanwalt: "Endlich wird mal ein Richter Herrn [Name seines Mandanten] wenigstens verminderte Schuldfähigkeit zusprechen. Bisher kam der ja immer als schuldunfähig davon."

Nochmal, da man es nicht glauben mag, diese Worte kamen vom Verteidiger, nicht vom Staatsanwalt. Ich dachte mir nur:"Ach so wird man in diesem Bezirk also Pflichtverteidiger..."

Schweigen bleibt gold...

Ich war heute auf einem auswärtigen Amtsgericht in einer Strafsache. 4 Anklagen, 5 Angeklagte, 4 davon anwesend, einer flüchtig, 2 Pflichtverteidiger (inklusive mir), ca. 12 Zeugen, einer davon polizeilich vorgeführt. Alles in allem also eine sehr übersichtlichen Situation...

In einer dar Anklagen gegen meinen Mandanten war man im ersten Termin nicht zu einem Ergebnis gekommen, da ich meinem Mandanten Schweigen verordnet hatte. Man hatte mir wegen der Tatvorwürfe Beleidigung und Nötigung mit Geständnis eine Strafe von 9 Monaten angeboten, selbstverständlich ohne Bewährung! Ich habe dankend abgelehnt. Damit hatte das Gericht wohl nicht gerechnet und nicht ausreichend Zeugen geladen.

Heute passte die Gegenwehr wieder nicht ins Konzept des Gerichts und das Verfahren wurde flugs nach § 154 StPO eingestellt. (Wobei die anderen drohenden Strafen übrigens auch nicht wesentlich höher lagen als die versprochenen 9 Monate.)

So einfach kann man sich 9 Monate Knast sparen, wenn man auf den Verteidiger hört...

Staatsanwalt hat Angst, dass ich ihn beklaue...

Üblicherweise betrete ich den Saal, in dem ich Strafsachen verteidige 10 Minuten vor Beginn der Verhandlung. In dieser Zeit kann die Sache in geeigneten Fällen schon geklärt werden. Zumindest erhalte ich immer einen Eindruck, wie Gericht und StA so ticken.

Einen Eindruck habe ich auch heute beim Amtsgericht Gifhorn erhalten: Ich betrete den unverschlossenen Gerichtssaal, keiner da, nur Akten und Robe des Staatsanwalts liegen da. Ich richte mich in vergleichbarer Weise ein, als ich angefratzt werde:

"So, sie haben sich schon Zutritt verschafft, das hab ich nicht so gerne, wenn meine persönlichen Sachen herumliegen!"

Dass Juristen häufig von Berufs wegen mit Dieben zu tun haben, ich eine Tatsache. (Ich meine natürlich nicht meine Mandanten, die sind grundsätzlich unschuldig.) Dass dies jedoch zu derartiger Paranoia führt, dass wir uns jetzt gegenseitig unterstellen, uns die Brieftaschen zu klauen war mir neu...

Meine Antwort wies in der gebotenen Sachlichkeit darauf hin, dass kein Grund zur Sorge besteht, ich würde mich an den Sachen der Staatsanwaltschaft vergehen.

Mein Tip in diesem Fall: Nichts rumliegen lassen, was nicht gefunden werden soll, Herr Staatsanwalt...

Neue Anekdote von der ARGE

Gestern erhielt ich von der ARGE einen auf meinen Widerspruchsbescheid einen Abhilfebescheid. Die ARGE erklärt dort, aufgrund meines Widerspruchs werde der angegriffene Bescheid aufgehoben, Rechtsanwaltskosten werden erstattet. Erfreulich, aber kein Grund für einen blog-Eintrag, wäre da nicht die Tatsache, dass es nicht möglich ist, das Schreiben nicht erkennen ließ, um wen es eigentlich geht.

Dass sich die ARGE regelmäßig nicht die Mühe macht, mein Zeichen anzugeben kenne ich ja, aber dass nicht einmal der Name des Widerspruchsführers/Mandanten angegeben wird ist neu. Lediglich die BG-Nummer ist angegeben, für diese führe ich aber trotz ausreichender Zahl sozialrechtlicher Mandate noch kein Register...

Ich habe die Akte ans Sekretariat gegeben mit der dankbaren Verfügung , telefonisch unser Zeichen zu erfragen. Von dem Gespräch berichtete meine Mitarbeiterin wie folgt:

Nach einer Schilderung der Umstände ihrerseits hieß es, die Akte werde geholt. Nach 5 Minuten Wartezeit wurde kurz angebunden mitgeteilt, telefonisch könne man keine Auskünfte geben (Datenschutz, usw.)...(!)

Selbstverständlich wäre es sehr bedenklich, wenn die ARGE mir mein eigenes Aktenzeichen mitteilen würde, dafür habe ich Verständnis... Ein Schelm, wer jetzt denkt, die ARGE hat selbst nicht durchgeblickt.

Ich habe also die Leistungsakte verdickt, indem ich eine schriftliche Anfrage hingesandt habe. So bekommt man den Tag auch rum.

An alle Straftäter und solche die dafür gehalten werden...

Aus aktuellem Anlass nochmals der Hinweis: wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten, sind Sie nicht verpflichtet dort zu erscheinen. Sie müssen nicht einmal absagen. Sie müssen auch nicht mit der Polizei reden. Wenn Die Polizei (ohne richterliche Anordnung, "Durchsuchungsbefehl") vor Ihrer Tür steht, können Sie diese vor der Nase der Ermittlungspersonen wieder zuschlagen. (Aber nicht dagegen...)

Das zuvor empfohlene Verhalten ist zugegebenermaßen nicht sehr höflich, ich erinnere jedoch an eins: Wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft ist es (zumindest auch) Aufgabe der Polizei, belastende Informationen gegen Sie zu sammeln. Einige der grün-weißen Zunft beherrschen das "good cop, bad cop"-Spiel zugegebenermaßen hervoragend. Jeder halbwegs sozialisierte Mensch antwortet schon aus Höflichkeit auf ihm gestellte Fragen. Wenn dies auch ausweichend geschieht, wird u.U. die entscheidende Information preisgegeben.

Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das Verhalten der Polizei sollte Sie daher nicht davon abhalten, Ihre porzessualen Rechte wahrzunehmen. Dies darf auch keinesfalls zu Ihren Lasten ausgelegt werden.

Wenn Sie also eine Vorladung erhalten haben, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, bevor Sie sich gegenüber der Polizei einlassen. Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht für Sie beantragen. Eine professionelle und sachgerechte Verteidigung ist nur in Kenntnis der Ermittlungsakte möglich.

Schön, wenns schnell geht!

Verkehrsunfall: Ein Auto hat meinem auf dem Fahrrad sitzenden Mandanten die Vorfahrt genommen. Mandant wurde von Krankenwagen abtransportiert und kann mir daher das Kennzeichen des Unfallverursachers nicht nennen.

Ein Anruf bei der Polizei in Wolfsburg und schon mailt mir der ermittelnde PHK die Verkehrsunfallanzeige, aus der sich alle von mir benötigten Daten ergeben als *.pdf.

Noch ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer und schon hab ich die gegenerische Versicherung. Einer zügigen Schadensregulierung inklusive Schmerzensgeldvorschuss steht dann nichts mehr entgegen.

Meinen Mandanten wird es freuen, dass die Polizei Wolfsburg mit der Zeit geht...

Halten die mich wirklich für so blöd?

Post vom Amtsgericht:

"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Krause,
in der Strafsache gegen XY,
wird um Mitteilung gebeten, ob Sie Kenntnisse zum derzeitigen Aufenthaltsort des Angeklagten besitzen."

Hätte ich nicht den Beruf verfehlt, wenn ich auf diese Anfrage informationsinkontinent geantwortet hätte? Ich fühle mich ein wenig in meiner Ehre als Strafverteidiger verletzt...

Was Gutachter nach Schimmelbefall so alles feststellen können

Meine Mandantschaft war Mieter eines Hauses, in welchem es aufgrund eines Rohrbruchs zu erheblichem Schimmelbefall kam. Die fechten Tapeten lösten sich von den Wänden, schwarzer und weißer Schimmel war sichtbar. Den Bewohnern lief dauerhaft die Nase und die Augen brannten.

Bekanntermaßen lösen Schimmelsporen in derart hoher Konzentration bei vielen Menschen körperliche Beschwerden aus und verursachen Allergien.

Der Vermieter ließ sich reichlich Zeit mit der Beseitigung der Schäden und es schimmelte weiter.

Der Rat an meine Mandantin (die im vierten Monat schwanger war) war hart aber der einzig richtige: sofort Ausziehen!

Dazu habe ich die fristlose Kündigung erklärt und hilfsweise eine Mietminderung i.H.v. 100% angekündigt.

Da zu befürchten war, dass die Gegenseite die Spuren des Schimmels beseitigt wurde ein Selbständiges Beweisverfahren angestrengt. Der Vermieter behauptete darin (wie schon viele in vergleichbarer Lage vor ihm) es handle sich bestenfalls um "kristalline Substanzen".

Bis das Gericht ein Gutachten in Auftrag gab, hatte der Vermieter das Haus saniert, hatte also neu tapeziert und gestrichen und teilweise sogar neuen Fußbodenbelag verlegt.

Doch mit einem fähigen Gutachter nutzt dieses Vorgehen nichts: Mir liegt nunmehr das Gutachten vor, welches durch trotz einer Begutachtung erst nach der Sanierung zweifelsfrei ein Schimmelbefall im von mir beschriebenen Umfang vorlag und dass auch ein "hygienisches Problem mit unerwünschtem mokrobiellen Befall im Wohnbereich" vorlag.

Es ist erstaunlich und erfreulich zugleich, dass den Meßinstrumenten der Gutachterin nach Auswertung durch ein Labor für Umweltmykologie nichts verborgen bleibt...

Skandal im Altersheim

Ich habe eine besonders interessante Strafverteidigung übernommen:

Meine Mandantin ist Altenpflegerin. In dem Heim, in dem Sie zur fraglichen Zeit arbeitete herrschten schlimme Zustände: Eine Bewohnerin erlitt einen Schlaganfall und wurde über Stunden nicht versorgt. Als schließlich etwas unternommen wurde, wurde nicht etwa der Notarzt alarmiert, sondern lediglich der Hausarzt telefonisch informiert. Als Folge der Verschleppung hat die Betroffene irreversible Schäden erlitten und kann nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen.

Meine Mandantin hat das sonst übliche Schweigen gebrochen und der Staatsanwaltschaft eine Beschreibung der Geschehnisse übersandt. Zum Dank hat Sie jetzt eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung erhalten!

Ich freue mich auf das Studium er Ermittlungsakte. Wehe wenn sich nachweisen lässt, dass an der Krankenakte manipuliert wurde, bevor diese vom Heim an die Staatsanwaltschaft gesend wurde...

Die Arbeitsgemeinschaft hält sich für besonders schlau...

Mein Mandant legt mir seinen ALG II-Bescheid vor und teilt mit, dass er trotz dem dort festgesetzten Anspruch seit zwei Monaten keine Zahlungen mehr erhält.

Ich schreibe die Arbeitsgemeinschaft an, bitte um Überprüfung und weise auf den Bewilligsbescheid hin. Vorsorglich teile ich mit: "Sollte ein entsprechender Kürzungsbescheid oder ein ähnlicher Bescheid erlassen worden sein, so lege ich Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Da die Bekanntgabe Voraussetzung für einen Verwaltungsakt ist, kann er auch ohnehin nicht wirksam sein."

Die Arbeitsagentur antwortet mit einem zurückweisenden Widerspruchsbescheid, in den Gründen es heißt:

"I. Mit Bescheid vom 27.04.2009 wurde Ihrem Mandanten Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagt. (...)

II. Der Widerspruch ist unzulässig. (...) Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens werden nur wirksame Verwaltungsakte überprüft. (...) In der Widerspruchsbegründung bringen Sie vor, dass Ihr Mandant den Bescheid für die Versagung der Leistungen nicht erhalten hätte. Somit ist der Bescheid ohne die Bekanntgabe nicht wirksam geworden."

Erfreulich, dass die Arbeitsagentur ausnahmsweise ohne gerichtliche Überprüfung einräumt, dass ein Bescheid nicht zugegangen ist. Ich bin sehr gespannt, ob hier auch die weiteren Konsequenzen gezogen und die bewilligte Leistung ausgekehrt wird. Mit Eilrechtsschutz gedroht hab ich vorsorglich schonmal...