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Gilt das Beschleunigungsgebot eigentlich auch im Sozialrecht?

Diese Frage stellt ich mir immer häufiger, auch wenn ich die Antwort kenne. Aktueller Fall: Ich schreibe dem Sozialgericht:

"In dem Rechtsstreit (...) wird um Sachstandsmitteilung gebeten. Die letzte Prozesshandlung erfolgt im Mai diesen Jahres."

Schon einen Tag später wird das Antwortschreiben formuliert:

"In dem Rechtsstreit (...) wird die Sache für entscheidungsreif gehalten. Mit einerm Verhandlungs- und Entscheidungstermin ist jedoch nicht vor 2012 zu rechnen."

Ich weiß ja, dass die Richter bei Sozialgericht nichts für Ihre Arbeitsüberlastung können, aber sie mögen sich dennoch nicht wundern, dass ich alles, was nicht 2-3 Jahre liegen bleiben kann im Wege des Eilrechtsschutzes klären lassen muss...