Neue Anekdote von der ARGE

Gestern erhielt ich von der ARGE einen auf meinen Widerspruchsbescheid einen Abhilfebescheid. Die ARGE erklärt dort, aufgrund meines Widerspruchs werde der angegriffene Bescheid aufgehoben, Rechtsanwaltskosten werden erstattet. Erfreulich, aber kein Grund für einen blog-Eintrag, wäre da nicht die Tatsache, dass es nicht möglich ist, das Schreiben nicht erkennen ließ, um wen es eigentlich geht.

Dass sich die ARGE regelmäßig nicht die Mühe macht, mein Zeichen anzugeben kenne ich ja, aber dass nicht einmal der Name des Widerspruchsführers/Mandanten angegeben wird ist neu. Lediglich die BG-Nummer ist angegeben, für diese führe ich aber trotz ausreichender Zahl sozialrechtlicher Mandate noch kein Register...

Ich habe die Akte ans Sekretariat gegeben mit der dankbaren Verfügung , telefonisch unser Zeichen zu erfragen. Von dem Gespräch berichtete meine Mitarbeiterin wie folgt:

Nach einer Schilderung der Umstände ihrerseits hieß es, die Akte werde geholt. Nach 5 Minuten Wartezeit wurde kurz angebunden mitgeteilt, telefonisch könne man keine Auskünfte geben (Datenschutz, usw.)...(!)

Selbstverständlich wäre es sehr bedenklich, wenn die ARGE mir mein eigenes Aktenzeichen mitteilen würde, dafür habe ich Verständnis... Ein Schelm, wer jetzt denkt, die ARGE hat selbst nicht durchgeblickt.

Ich habe also die Leistungsakte verdickt, indem ich eine schriftliche Anfrage hingesandt habe. So bekommt man den Tag auch rum.

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