Posts mit dem Label Akteneinsicht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Akteneinsicht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Die Staatsanwaltschaft und die Angabe von Geschäftszeichen

Ich empfinde es als selbstverständlich, dass ich bei meinen Schriftsätzen die Geschäftszeichen des jeweiligen Adressaten mit anführe und erwarte auch, dass dies auch umgekehrt so gehandhabt wird. Leider wird diese Erwartung insbesondere bei staatlichen Institutionen häufig enttäuscht, die vorgedruckte Zeile "Ihr Zeichen" bleibt häufig leer.

Heute habe ich einen neuen „Mittelweg“ kennengelernt. Eine große niedersächsische Staatsanwaltschaft gewährt mir Akteneinsicht und gibt auf dem Anschreiben unter der Rubrik „Ihr Zeichen“ nicht etwa mein recht überschaubares Aktenzeichen "192/11/H" an, sondern kennzeichnet das Schreiben mit „s. Bl. 8 d.A.“ (soll heißen siehe Blatt 8 der Akten).

Ob diese Eingabe nun wirklich schneller zu erledigen war, als das Eingeben meines Geschäftszeichen darf bezweifelt werden. Sicher ist jedoch, dass es für mein Sekretariat länger gedauert hat, die Akte zuzuordnen. Schwer nachvollziehbar!

Schön, wenns schnell geht!

Verkehrsunfall: Ein Auto hat meinem auf dem Fahrrad sitzenden Mandanten die Vorfahrt genommen. Mandant wurde von Krankenwagen abtransportiert und kann mir daher das Kennzeichen des Unfallverursachers nicht nennen.

Ein Anruf bei der Polizei in Wolfsburg und schon mailt mir der ermittelnde PHK die Verkehrsunfallanzeige, aus der sich alle von mir benötigten Daten ergeben als *.pdf.

Noch ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer und schon hab ich die gegenerische Versicherung. Einer zügigen Schadensregulierung inklusive Schmerzensgeldvorschuss steht dann nichts mehr entgegen.

Meinen Mandanten wird es freuen, dass die Polizei Wolfsburg mit der Zeit geht...