Es gibt Sie wirklich: Einschreiben mit Blankozettel

Immer wieder kläre ich Mandanten über den Volksirrtum auf, dass ein Einschreiben mit Rückschein den Zugang eines bestimmten Dokuments (z.B. eine Kündigung) beweist. Bewiesen werden kann lediglich, dass ein Briefumschlag zugegangen ist. Darüber, welchen Inhalt dieser Briefumschlag hatte trifft der Rückschein keine Feststellung.

Hier muss man sich gegebenenfalls mit Tricks behelfen die ich meinen Mandanten dann im Einzelnen erläutere.

Um die Problematik zu verdeutlichen erkläre ich regelmäßig, dass es ja sein könnte, dass ein leerer Zettel per Einschreiben verschickt wurde. Gern schmunzeln meine Mandanten an dieser Stelle.

Nun ist es aber wirklich passiert: Ein Mandant legte mir ein Einschreiben mit einem leeren Zettel vor.

Ich bin sehr gespannt, welche Vorteile sich unsere Gegenseite davon verspricht. Ich bin jedoch sehr zuversichtlich, dass hier nur Portokosten verschwendet wurden. Hätte er das Geld besser gleich an meinen Mandanten gezahlt, wäre es sicher besser angelegt gewesen…

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