Die Staatsanwaltschaft und die Angabe von Geschäftszeichen

Ich empfinde es als selbstverständlich, dass ich bei meinen Schriftsätzen die Geschäftszeichen des jeweiligen Adressaten mit anführe und erwarte auch, dass dies auch umgekehrt so gehandhabt wird. Leider wird diese Erwartung insbesondere bei staatlichen Institutionen häufig enttäuscht, die vorgedruckte Zeile "Ihr Zeichen" bleibt häufig leer.

Heute habe ich einen neuen „Mittelweg“ kennengelernt. Eine große niedersächsische Staatsanwaltschaft gewährt mir Akteneinsicht und gibt auf dem Anschreiben unter der Rubrik „Ihr Zeichen“ nicht etwa mein recht überschaubares Aktenzeichen "192/11/H" an, sondern kennzeichnet das Schreiben mit „s. Bl. 8 d.A.“ (soll heißen siehe Blatt 8 der Akten).

Ob diese Eingabe nun wirklich schneller zu erledigen war, als das Eingeben meines Geschäftszeichen darf bezweifelt werden. Sicher ist jedoch, dass es für mein Sekretariat länger gedauert hat, die Akte zuzuordnen. Schwer nachvollziehbar!

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