unerwarteter Geldsegen

Im Jahre 2008 erhebe ich Untätigkeitsklage gegen die ARGE (damals hieß die noch so)...

Die gewinne ich natürlich, denn die ARGE war tatsächlich untätig. Also beantrage ich Festsetzung und Erstattung meiner Kosten.

Was macht das Sozialgericht? Es setzt die Kosten fest und zwar die Mindestgebühr. Begründung sinngemäß: Es sei ja wohl nichts so einfach, wenig umfangreich und unwichtig wie meine Klage...

(Ein Schelm, wer hier denkt, der Staat habe keine Lust darauf, auf die eigene Untätigkeit hingewiesen zu werden und dafür noch den Anwalt zahlen zu müssen.)

Das lasse ich jedenfalls nicht auf mir sitzen und lege ein Rechtsmittel ein.

All das hatte ich aber schon wieder vergessen, da es schon Jahre her ist.

Jetzt, über 2 Jahre und 5 Monate später werde ich daran erinnert, der Direktor des Sozialgerichts hat gesprochen: für Untätigkeitsklagen gibts die doppelte Mindestgebühr. Mir stehen also weitere 48 € (netto) zu. Da dann werd ichs heute abend krachen lassen...

PS: Ob ich wohl Verzinsung beantragen sollte?

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