Schmeißt raus die Steuergelder!

Vor Kurzem verfasste ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ein niedersächsisches Jobcenter. Grund dafür war eigentlich, dass bei Überweisungen an mich (zumeist Honorarerstattung nach gewonnenen Verfahren) von diesem speziellen Jobcenter nie mein Geschäftszeichen angegeben wurde, was eine korrekte Buchführung schwierig bis unmöglich macht. Auch telefonische Nachfragen führten selten zur erhofften Erhellung, da die Telefonzentrale mit den verklausuliert Betreff-Angaben ebenfalls nichts anfangen konnte.

Natürlich fragte ich dabei auch nach, auf welche Geschäftszeichen die letzten Zahlungen zu verbuchen sein. Was dabei ans Tageslicht kam haut den nervenstärksten Steuerzahler um:

"Der Betrag in Höhe von 122,57 € ist versehentlich an Sie überwiesen worden und müsste von Ihnen zurücküberwiesen werden. 

Eine Rücküberweisung bitte ich folgendes Zeichen anzugeben:..."

Sollte ich mich wohl über meine Dienstaufsichtsbeschwerde ärgern? Wäre die Fehlbuchung ohne mein Zutun wohl jemals aufgefallen?

Aber natürlich werde ich als rechtschaffender Bürger den Betrag zurückzahlen, pardon, ich meine natürlich mit einer meiner anderen Forderungen die Aufrechnung erklären...


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