Schweigen bleibt gold...

Ich war heute auf einem auswärtigen Amtsgericht in einer Strafsache. 4 Anklagen, 5 Angeklagte, 4 davon anwesend, einer flüchtig, 2 Pflichtverteidiger (inklusive mir), ca. 12 Zeugen, einer davon polizeilich vorgeführt. Alles in allem also eine sehr übersichtlichen Situation...

In einer dar Anklagen gegen meinen Mandanten war man im ersten Termin nicht zu einem Ergebnis gekommen, da ich meinem Mandanten Schweigen verordnet hatte. Man hatte mir wegen der Tatvorwürfe Beleidigung und Nötigung mit Geständnis eine Strafe von 9 Monaten angeboten, selbstverständlich ohne Bewährung! Ich habe dankend abgelehnt. Damit hatte das Gericht wohl nicht gerechnet und nicht ausreichend Zeugen geladen.

Heute passte die Gegenwehr wieder nicht ins Konzept des Gerichts und das Verfahren wurde flugs nach § 154 StPO eingestellt. (Wobei die anderen drohenden Strafen übrigens auch nicht wesentlich höher lagen als die versprochenen 9 Monate.)

So einfach kann man sich 9 Monate Knast sparen, wenn man auf den Verteidiger hört...

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