Pflichtverteidiger Glanzleistung

Auswärtige Strafsache:

Der Pflichtverteidiger eines geistig sehr schlicht beschaffenen Mitangeklagten meines Mandanten glänzte heute dadurch, keine Fragen an die Belastungszeugen zu stellen und seinem Mandanten öffentlich auszureden, eigene Zeugen zu benennen.

Das Plädoyer fiel kurz aus: "Ich schließe mich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an."

Während sich der Richter zurückzog, um die antragsgemäße Freiheitsstrafe niederzuschreiben plaudert der Kollege mit dem Staatsanwalt: "Endlich wird mal ein Richter Herrn [Name seines Mandanten] wenigstens verminderte Schuldfähigkeit zusprechen. Bisher kam der ja immer als schuldunfähig davon."

Nochmal, da man es nicht glauben mag, diese Worte kamen vom Verteidiger, nicht vom Staatsanwalt. Ich dachte mir nur:"Ach so wird man in diesem Bezirk also Pflichtverteidiger..."

6 Kommentare:

  1. Die interessante Frage ist, ob sein Mandant das weiß. Kollegialiter habe ich davon Abstand genommen, seinem Mandanten (dem Schwager meines Mandanten) von meinen Beobachtungen zu berichten...

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  2. Was mich bei sowas immer am meisten aufregt:
    Der Staatsanwalt hat eine Dienstpflicht, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn er im Dienst Kenntnis von einer Straftat erhält. Das ist auch bei Parteiverrat nicht anders. Hier hätte der Staatsanwalt aus meiner Sicht eingreifen müssen, um sich nicht sogar wegen Strafvereitelung im Amt strafbar zu machen...

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  3. Wenn es in G. gewesen sein sollte, hieß der Kollege etwa St....l?

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  4. Ja, das habe ich von dem Kollegen schon vor Jahrzehnten so erlebt. Der macht den Eindruck, dass er die Beiordnung als eine Kombination aus Nichtstun-Müssen und Goldesel-Abgreifen sieht.

    Dachte gar nicht, dass der auch im gesetzten Alter noch so den Eindruck des abzockenden Parteiverräters beibehält.

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  5. Das das eine Sauerei ist, ist keine Frage.

    Dass das nicht als Parteiverrat strafbar sein kann, aber auch nicht. Vielleicht sollten die Herren Strafjuristen mal einen Kommentar zu rate ziehen ...

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