Was Gutachter nach Schimmelbefall so alles feststellen können

Meine Mandantschaft war Mieter eines Hauses, in welchem es aufgrund eines Rohrbruchs zu erheblichem Schimmelbefall kam. Die fechten Tapeten lösten sich von den Wänden, schwarzer und weißer Schimmel war sichtbar. Den Bewohnern lief dauerhaft die Nase und die Augen brannten.

Bekanntermaßen lösen Schimmelsporen in derart hoher Konzentration bei vielen Menschen körperliche Beschwerden aus und verursachen Allergien.

Der Vermieter ließ sich reichlich Zeit mit der Beseitigung der Schäden und es schimmelte weiter.

Der Rat an meine Mandantin (die im vierten Monat schwanger war) war hart aber der einzig richtige: sofort Ausziehen!

Dazu habe ich die fristlose Kündigung erklärt und hilfsweise eine Mietminderung i.H.v. 100% angekündigt.

Da zu befürchten war, dass die Gegenseite die Spuren des Schimmels beseitigt wurde ein Selbständiges Beweisverfahren angestrengt. Der Vermieter behauptete darin (wie schon viele in vergleichbarer Lage vor ihm) es handle sich bestenfalls um "kristalline Substanzen".

Bis das Gericht ein Gutachten in Auftrag gab, hatte der Vermieter das Haus saniert, hatte also neu tapeziert und gestrichen und teilweise sogar neuen Fußbodenbelag verlegt.

Doch mit einem fähigen Gutachter nutzt dieses Vorgehen nichts: Mir liegt nunmehr das Gutachten vor, welches durch trotz einer Begutachtung erst nach der Sanierung zweifelsfrei ein Schimmelbefall im von mir beschriebenen Umfang vorlag und dass auch ein "hygienisches Problem mit unerwünschtem mokrobiellen Befall im Wohnbereich" vorlag.

Es ist erstaunlich und erfreulich zugleich, dass den Meßinstrumenten der Gutachterin nach Auswertung durch ein Labor für Umweltmykologie nichts verborgen bleibt...

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