Post vom Amtsgericht:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Krause,
in der Strafsache gegen XY,
wird um Mitteilung gebeten, ob Sie Kenntnisse zum derzeitigen Aufenthaltsort des Angeklagten besitzen."
Hätte ich nicht den Beruf verfehlt, wenn ich auf diese Anfrage informationsinkontinent geantwortet hätte? Ich fühle mich ein wenig in meiner Ehre als Strafverteidiger verletzt...
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