Motivierter Amtsrichter

Nicht, dass ich falsch verstanden werde, ich bin durchaus ein Freund von Vergleichen im Zivilverfahren. In geeigneten Fällen ersparen Sie meinem Mandanten jahrelanges Prozessieren und die Einholung von teuern Sachverständigengutachten mit ungewissem Ausgang.

Bekannt ist auch, dass Richter einem Vergleichsschluss stets offen gegenüberstehen, da sie im Falle des Vergleichs kein Urteil schreiben müssen.

Bei manchen Richtern entsteht im frühen ersten Termin gar der Eindruck, sie hätten die Akte nicht in der erforderlichen Tiefe durchgearbeitet und der Termin diene nur der Feststellung, ob nicht ein schneller Vergleich möglich sei.

Dass es solche Tendenzen neuerdings auch schriftlich gibt, war mir bisher neu. Heute schreibt ein Amtsgericht, bei dem der erste Termin so abgelaufen ist, wie oben dargestellt: "Die Parteivertreter mögen sich telefonisch miteinander in Verbindung setzen."

Schön wenn darauf vertraut wird, dass die Anwälte sich schon einigen werden...

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