Die Polizei hat den Verdacht, mein Mandant sei ein Drogendealer. Es kommt zu einer körperlichen Durchsuchung. Dabei werden folgende belastende Umstände festgestellt und in der Akte dokumentiert:
"In der Geldbörse des Beschuldigten wurden 50 € Bargeld in szenetypischer Stückelung (4 x 5-Euro-Note, 1 x 10-Euro-Note, 1 x 20-Euro-Note) festgestellt."
Oh je, habe gerade in meine Brieftasche gesehen. Was ich da fand reicht wohl auch für einen Anfangsverdacht, ich sei Dealer...
Hat jemand einen Vorschlag, wie ich 50 € zukünftig unverdächtig bei mir tragen kann?
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Gar nicht - so lange diese dümmliche Floskel noch in den Köpfen der Strafverfolger festsitzt (und das kann wohl noch lange dauern). Nur noch mit EC-Karte zahlen.
AntwortenLöschenDümmlich ist, nur diesen einen Umstand ohne denn Gesamtkontext zu betrachten.
AntwortenLöschenLieber Anonym,
AntwortenLöschenwir sind uns offenbar einig, dass die Feststellung allein keinen Wert hat. Also gehört sie auch nicht in die Ermittlungsakte. Das ist reine Stimmungsmache, egal, was sonst noch ermittelt wurde.
Ein Dealer bleibt ein Dealer, egal wie er sein Geld transportiert und keine dealer bleibt kein Dealer...