Gleiches Recht für alle im Rechtsstaat?

Aufgrund meines Beweisantrags wird in einem OWiG-Verfahren ein Sachverständigengutachten zur von mir prognostizierten Fehlerhaftigkeit eines "Blitzerfotos" eingeholt.

Aus dem Gutachten ergibt sich, dass 90 % (!) der betroffenen Fahrzeuge unzulässig in Knickstrahlreflexion erfaßt wurden.

Irgendwie tun mir die armen Autofahrer leid, die nicht den Weg zu mir gefunden haben. Dass Vater Staat gegenüber den anderen "Opfern" die Bußgeldbescheide nun aufhebt, sich entschuldigt und die Unkosten erstattet darf bezweifelt werden...

Allen anderen, bei denen die Rechtsmittelfristen noch nicht abgelaufen sind mögen die Sache kritisch hinterfragen, besonders, wenn sich eine Leitplanke im Meßbereich befindet!


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen